Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Software "sharesuite" Stand 01.08.2016

1 Begriffe

1 .1 Als „sharesuite“ wird die von sharesuite GmbH über das Internet bereitgestellte Software bezeichnet. Der Nutzungsvertrag beschreibt die bereitgestellten Module und Funktionen.

1.2  Als „Kunde“ wird eine juristische Person oder Einzelperson bezeichnet, die die sharesuite verwendet und eine Zahlungsverpflichtung im Gegenzug für die Nutzung der sharesuite gegenüber sharesuite GmbH eingeht.

1.3  Als „Nutzer“ werden alle Mitarbeiter des Kunden oder weitere Personen bezeichnet, die im Rahmen des Nutzungsvertrags zwischen dem Kunden und sharesuite GmbH ein Nutzungsrecht der sharesuite erhalten.

1.4  Als „Nutzungsvertrag“ wird nachfolgend der Application Service Providing Vertrag zur Nutzung der Software „sharesuite“ zwischen sharesuite GmbH und dem Kunden bezeichnet in welchem insbesondere der Umfang der zur Verfügung gestellten Module und Funktionen der sharesuite, zusätzliche Vereinbarungen bezüglich des Betriebs der sharesuite, sowie die Zahlungsmodalitäten definiert sind.

1.5  Als „Inhalte“ werden alle durch die Nutzer des Kunden eingegebenen bzw. bereitgestellten Daten und hochgeladene, oder anders übertragene, Dateien bezeichnet.

§ 2 Allgemeiner Vertragsgegenstand

Mit der sharesuite erhält der Kunde die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf eine Softwareapplikation, welche auf einem Server von sharesuite GmbH gehostet wird, über das Internet zuzugreifen und die Funktionalitäten der Softwareapplikation im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen. Zu diesem Zweck stellt sharesuite Vertrebs GmbH die sharesuite zur Nutzung für den Kunden und die von ihm berechtigten Nutzer, die in dem Nutzungsvertrag festgelegt sind, bereit. sharesuite GmbH legt ihre Kunden dabei logisch getrennt an und vergibt jeweils unterschiedliche Zugangsdaten. Eine physikalische Trennung der verschiedenen Kunden durch unterschiedliche Server erfolgt nicht.

§ 3 Leistungen, Preise

3.1 Art und Umfang der vertraglichen Leistungen und Kosten ergeben sich aus dem kundenspezifischen Nutzungsvertrag, der gesondert vereinbart wird.

3.2 sharesuite  GmbH ist berechtigt, die üblichen oder vertraglich vereinbarten Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. sharesuite GmbH wird diese Preiserhöhungen dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, den Nutzungsvertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen; macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise berechnet. Eine Erhöhung der Preise innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss nach erstmaliger Erbringung der Leistungen ist ausgeschlossen.

§ 4 Nutzungsrecht

4.1 Der Kunde und die von ihm gemäß des Nutzungsvertrags berechtigten Nutzer erhalten das nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizensierbare und auf die Laufzeit des Nutzungsvertrags zeitlich beschränkte Recht, auf die sharesuite über das Internet
zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit der sharesuite verbundenen Funktionalitäten gemäß dieser Bedingungen zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der sharesuite, der Softwareapplikation oder der Betriebssoftware erhält der Kunde nicht.

4.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die sharesuite über die nach Maßgabe dieser Bedingungen erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die sharesuite oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.

4.3 Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der sharesuite durch Dritte oder durch nicht vom Kunden benannte Nutzer schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des zwölffachen monatlichen Überlassungspreises zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt sharesuite GmbH vorbehalten. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

4.4 Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde sharesuite GmbH auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

4.5 Wird die vertragsgemäße Nutzung der sharesuite ohne Verschulden von sharesuite GmbH durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist sharesuite GmbH berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. sharesuite GmbH wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte vom Kunden bleiben unberührt.

§ 5 Bereitstellung, Updates, Zugangsberechtigung und Lizensierung der sharesuite

5.1 sharesuite GmbH stellt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten dem Kunden mit der sharesuite Standardleistungen, deren Inhalt und Umfang sich aus dem Nutzungsvertrag ergeben, mit der im Nutzungsvertrag bezeichneten Verfügbarkeit betriebsfähig bereit. Die sharesuite ist betriebsfähig bereitgestellt, wenn sharesuite GmbH dem Kunden die Freischaltung (Zugang zu funktionsfähiger sharesuite) mitgeteilt hat.

5.2 sharesuite GmbH beabsichtigt die sharesuite in angemessenen zeitlichen Abständen um Verbesserungen und neue Funktionen zu erweitern. sharesuite GmbH geht keine Verpflichtung gegenüber dem Kunden ein, die sharesuite in festen zeitlichen Abständen oder um individuell gewünschte Funktionalität zu erweitern.

5.3 sharesuite GmbH behält sich das Recht vor, Änderungen an der Benutzeroberfläche, den bereitgestellten Diensten und an den Funktionen der sharesuite, ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

5.4 Für jeden Nutzer wird ein individueller persönlicher Zugang zur sharesuite benötigt. Ein Zugang darf nicht von mehreren Benutzern geteilt werden. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Benutzernamen und sein Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

5.5 Der Kunde erhält eine definierte Anzahl an Benutzern, gemäß dem kundenindividuellen Nutzungsvertrag, mit je individueller Freischaltung von Modulen.

§ 6 Datenschutz und Datensicherheit

6.1 Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

6.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch sharesuite GmbH personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes sharesuite GmbH von Ansprüchen Dritter frei. 

6.3 Es wird klargestellt, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne “Herr der Daten” bleibt (§ 11 BDSG). Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentumsan sämtlichen kundenspezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) Alleinberechtigter. sharesuite GmbH nimmt keinerlei Kontrolle der für den Kunde gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der Kunde. sharesuite GmbH ist nur berechtigt, die kundenspezifischen Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) und im Rahmen dieser Bedingungen zu verarbeiten und/oder zu nutzen; insbesondere ist es sharesuite GmbH verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom Kunden die kundenspezifischen Daten Dritten auf jedwede Art zugänglich zu machen. Dies gilt auch, wenn und soweit eine Änderung oder Ergänzung von kundenspezifischen Daten erfolgt. Hingegen ist sharesuite GmbH im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen während der Geltung dieser Bedingungen zur Verarbeitung und Verwendung der Daten vom Kunden (z.B. Abrechnungsdaten zwecks Abrechnung von Leistungen gegenüber dem Kunden) berechtigt.

6.4 Die Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstige Systemkomponenten der sharesuite werden in einem Rechenzentrum von sharesuite GmbH betrieben. sharesuite GmbH kann Unteraufträge vergeben, hat aber dem Unterauftragnehmer die der Vorziffer (Auftragsdatenverwaltung) entsprechenden Verpflichtungen aufzuerlegen.

6.5 sharesuite GmbH trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der Anlage zu § 9 BDSG. Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstigen Systemkomponenten der sharesuite zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß Anlage zu § 9 BDSG sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs von sharesuite GmbH mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs der sharesuite nach diesen Bedingungen.

§ 7 Regelmäßige Datensicherungen

Datensicherungen werden einmal täglich durchgeführt und auf einen Backupserver verschlüsselt übertragen. Einmal in der Woche werden die Datensicherungen auf einem externen Speichermedium verschlüsselt gespeichert. Ergänzende Vereinbarungen können in dem kundenindividuellen Nutzungsvertrag geregelt werden.

§ 8 Service und Support

sharesuite GmbH gibt dem Kunden die Möglichkeit telefonisch und per E- Mail Service- und Supportleistungen in Anspruch zu nehmen. In der Servicezeit Montags bis Freitags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr ist ein Mitarbeiter von sharesuite GmbH bzw. eines von sharesuite GmbH beauftragten Unternehmens telefonisch erreichbar. Einzelheiten sind in der kundenindividuellen Vereinbarung geregelt.

§ 9 Pflichten und Obliegenheit des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die ihn zur Leistungserbringung und –abwicklung des Nutzungsvertrages treffenden Pflichten zu erfüllen. Er wird insbesondere

9.1 die vereinbarten Preise fristgerecht gemäß § 11 zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, sharesuite GmbH die diesem entstandenen Kosten zu erstatten;

9.2 alle von ihm für die Nutzung der sharesuite vorgesehenen Nutzer benennen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, jede durch Organisationsveränderungen, Mitarbeiterwechsel o.ä. hervorgerufene Veränderung in der Zuordnung der Nutzer, sharesuite GmbH mitzuteilen;

9.3 die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;

9.4 dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf Server von sharesuite GmbH) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;

9.5. die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der sharesuite personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
9.6 die sharesuite nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von sharesuite GmbH schädigen können;

9.7 den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von sharesuite GmbH betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von sharesuite  GmbH unbefugt einzudringen;

9.8 den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen;

9.9 sharesuite GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der sharesuite durch den Kunden oder des Dritten beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der sharesuite verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von sharesuite GmbH;

9.10 die sharesuite auf eine Art und Weise benutzen, so dass andere Computer- und Telekommunikationsanlagen weder gestört noch unterbrochen werden;

9.11 die Nutzeridentitäten und zugehörigen Zugangsdaten auf eine sichere Art und Weise aufbewahren und diese Dritten nicht zugänglich machen;

9.12 nach Abgabe einer Störungsmeldung (vgl. Leistungsbeschreibung) an sharesuite GmbH die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen von sharesuite GmbH vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können;

9.13 die von ihm gemäß des Nutzungsvertrags berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der sharesuite in § 9.3 bis 9.8, und 9.10 sowie 9.11 aufgeführten Bestimmungen einzuhalten;

9.14 bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages seine im System vorhandenen Datenbestände durch Download sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des Nutzungsvertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Kunden mehr möglich ist;

9.15 bei einem Verdacht auf die Verletzung dieser Pflichten und Obliegenheiten sharesuite GmbH unverzüglich benachrichtigen.

§ 10 Vertragswidrige Nutzung der sharesuite

10.1 sharesuite GmbH ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß vom Kunden oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der in diesen Bedingungen festgelegten wesentlichen Pflichten, insbesondere bei Verstoß gegen die in § 9.6. – 9.8 genannten Pflichten den Zugang zur sharesuite und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber sharesuite GmbH sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.

10.2 sharesuite GmbH ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen § 9.6 – 9.8 die betroffenen Daten zu löschen.

10.3 Liegt in den Fällen des § 10.1 und § 10.2 ein schuldhafter Verstoß vom Kunden vor, ist der Kunde zum pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 1.000,- EUR verpflichtet. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn sharesuite GmbH einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist; der Kunde kann auch nachweisen, dass kein Schaden vorliegt. Die Geltendmachung anderer Schadensersatzansprüche bleibt sharesuite GmbH vorbehalten.

10.4 Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in § 9.6 – 9.8 festgelegten Pflichten durch einen Nutzer hat der Kunde sharesuite GmbH auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

§ 11 Zahlungsbedingungen

11.1  Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Kalendermonats anteilig zu zahlen. Danach sind die Preise jeweils kalendermonatlich im Voraus zu zahlen. Ist ein Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet.

11.2 Sonstige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

11.3 Sofern kein Lastschriftseinzugsverfahren vereinbart ist, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

§ 12 Verzug

12.1 Im Falle eines Zahlungsverzugs vom Kunden von mehr als einem Monat ist sharesuite GmbH berechtigt, den Zugang zur sharesuite zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.

12.2 Kommt der Kunde
⦁ für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder
⦁ in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht,
in Verzug, ist sharesuite GmbH berechtigt, den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Preise zu verlangen.

12.3 Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn sharesuite GmbH einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

12.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt sharesuite GmbH vorbehalten.

12.5 Gerät sharesuite GmbH mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 13. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Nutzungsvertrag berechtigt, wenn sharesuite GmbH eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die jedoch mindestens zwei Wochen betragen muss.

§ 13 Haftung

13.1 sharesuite GmbH haftet dem Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sharesuite GmbH im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet sharesuite GmbH nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr.

13.3 Ergänzend und vorrangig ist die Haftung von sharesuite GmbH wegen leichter Fahrlässigkeit auf Schadens- und Aufwendungsersatz – unabhängig vom Rechtsgrund – insgesamt begrenzt auf 50 Prozent der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß 13.1 und 13.2 Satz 1 bleibt hiervon unberührt.

13.4 Die verschuldensunabhängige Haftung von sharesuite GmbH auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. § 13.1 und 13.2 bleiben unberührt.

13.5 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

13.6 sharesuite GmbH haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden, die dem Kunden durch Viren oder andere schadhafte Software zugeführt werden, wenn diese schadhaften Inhalte durch den Kunden selbst in die sharesuite übertragen wurden.

§ 14 Höhere Gewalt

14.1 sharesuite GmbH ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesen Bedingungen befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

14.2 Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von sharesuite GmbH nicht zu vertretende Umstände. Dazu zählen auch Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.

14.3 Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von sharesuite GmbH auf Dritte übertragen. sharesuite GmbH ist hingegen berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen an ein
Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen.

15.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München.

15.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie – einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen – anlässlich der Vertragsanbahnung oder der Vertragserfüllung erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die
(a) nachweislich ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt sind,
(b) den Parteien bereits vor Erhalt der Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen nachweislich bekannt waren,
(c) von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten worden oder
(d) nachweislich unabhängig erarbeitet worden sind.

15.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen und seiner Anhänge bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen.

15.5 Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden Bedingungen sind eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte
wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten.